Informationen zum Gesamtarbeitsvertrag

Der SMGV schliesst mit den Gewerkschaften Unia und Syna periodisch und in der Regel alle 3 Jahre einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ab. Darin werden gemeinsame Bestimmungen über Abschluss, Inhalt (Minimallohn, Arbeitszeit usw.) und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgestellt. Der GAV wird vom Bundesrat jeweils allgemeinverbindlich erklärt und gilt somit zwingend für alle Maler- und Gipserbetriebe, mithin auch für diejenigen, die nicht Mitglied des SMGV sind. Die Bestimmungen gelten unmittelbar und können weder wegbedungen noch durch Abreden abgeändert werden.

Weitere Informationen zum GAV finden Sie hier.